Änderungsgenehmigung bzgl. der Anlage zur Sortierung, Behandlung und Lagerung von Abfällen der Veolia Umweltservice Nord GmbH am Standort Up de Schnur 2, 18146 Rostock
Verfasst: 31.01.2022, 07:49
Änderungsgenehmigung bzgl. der Anlage zur Sortierung, Behandlung und Lagerung von Abfällen der Veolia Umweltservice Nord GmbH am Standort Up de Schnur 2, 18146 Rostock
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Nr.AA-Nr.: 05/2022 | 31.01.2022 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Die Veolia Umweltservice Nord GmbH, NL EVG, Betrieb GSA plant die Änderung der Anlage zur Sortierung, Behandlung und Lagerung von Abfällen sowie zur Aufbereitung von Ersatzbrennstoffen am Standort Up de Schnur 2, 18146 Rostock (Gemarkung Hinrichsdorf, Flur 1, Flurstück 25/12 und 27/11) und hat hierzu eine Änderungsgenehmigung beantragt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 571-8.11.2.3EG-003 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (zuständige Genehmigungsbehörde) geführt. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist für das Jahr 2022 geplant.Nr.AA-Nr.: 05/2022 | 31.01.2022 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Gegenstand der wesentlichen Änderung sind die Nutzungsänderung einer Halle mit ca. 1.570 m² zur Annahme, zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von angelieferten Abfällen, die Nutzung von 2 baugenehmigten Überdachungen als Output-Läger mit 2.730 m² sowie die Änderung der Betriebsweise und die Erhöhung der Durchsatzleistung auf 600 t/d für die Aufbereitung und die Reduzierung der Kapazität der zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen auf 5.760 t und für gefährliche Abfälle auf 30 t.
Für das Vorhaben ist eine Genehmigung nach dem BImSchG in Verbindung mit Nr. 8.11.2.3 Verfahrensart G und E, 8.12.2 Verfahrensart V und 8.12.1.2 Verfahrensart V des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG erforderlich und ein Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG. Die Öffentlichkeitsbeteiligung richtet sich nach § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG und §§ 8ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV).
Antrag und Antragsunterlagen sowie die bereits vorliegenden behördlichen Stellungnahmen zum Vorhaben (Stellungnahme des Umweltamtes Stadt Rostock vom 25.11.2021, Stellungnahme des LAGuS MV vom 17.12.2021, Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde Stadt Rostock vom 10.11.2021) können nach Terminabsprache in der Zeit vom 07.02.2022 bis einschließlich 07.03.2022 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg eingesehen werden.
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
An der Jägerbäk 3
18069 Rostock
Mo: 8:00 – 16:00 Uhr
Di: 8:00 – 17:00 Uhr
Mi: 8:00 – 16:00 Uhr
Do: 8:00 – 17:00 Uhr
Fr: 8:00 – 13:00 Uhr
nach vorheriger Terminabsprache unter der Tel.-Nr. 0385 / 588 67502
Einwendungen gegen das Vorhaben können ab dem 07.02.2022 bis einschließlich 07.04.2022 schriftlich oder per E-Mail (StALUMM-Einwendungen-A5@stalumm.mv-regierung.de) bei der o.g. Behörde erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Die Entscheidung wird öffentlich bekannt gegeben.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Hinweis:
In der Auslegungsstelle werden aufgrund der Corona-Pandemie Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen. Deshalb kann der sonst gewohnte, ungehinderte Zugang zu den Unterlagen in den Ämtern im genannten Zeitraum unterschiedlich geregelt und auch begrenzt werden. Daher sind vorherige Terminvereinbarungen zwingend erforderlich.