Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet 19/21 „Plate“, Gemarkung Plate (WKA Plate I), Bekanntmachung Online-Konsultation
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 5 Abs. 1, 3, 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 07. Februar 2022
Nr.B 3/22 | 07.02.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Naturwind Schwerin GmbH (Schelfstraße 35, 19055 Schwerin) plant die Errichtung und den Betrieb von insgesamt drei Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet 19/21 „Plate“, Gemarkung Plate, Flur 1, Flurstücke 3/13 und 1/3. Geplant sind drei Anlagen vom Typ Vestas V150 – 5,6 MW mit einer Gesamthöhe von 221 m.Nr.B 3/22 | 07.02.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2022 in Betrieb genommen werden.
Anstelle eines Erörterungstermins gem. § 10 Abs. 6 BImSchG wird aufgrund der Vorgaben hinsichtlich der COVID-19 Pandemie eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG in der Zeit vom 15.02.2022 bis einschließlich 07.03.2022 durchgeführt.
Für die Online-Konsultation werden den Einwender*innen (den zur Teilnahme Berechtigten gemäß § 5 Abs. 4 PlanSiG) und der Öffentlichkeit die zu behandelnden Informationen ab dem 15.02.2021 über
die Internetseite des StALU WM
(http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Press ... machungen/)
sowie über
das UVP Portal M-V (www.uvp-verbund.de/mv) unter dem Suchbegriff „WKA Plate I“ zugänglich gemacht.
Die Antragstellerin und diejenigen, die gültigen Einwendungen erhoben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Einwender*innen, die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das StALU WM weist darauf hin, dass auch der E-Mail-SPAM-Ordner bezüglich eines Posteingangs des STALU WM geprüft werden sollte. Die persönliche Benachrichtigung enthält Informationen zur individuellen Einwendernummer, zum Einwendungskatalog sowie zum konkreten Procedere.
Den Einwender*innen wird die Möglichkeit gegeben, ihre Einwendung gem. § 5 Abs. 4 PlanSiG bis einschließlich 07.03.2022 schriftlich beim StALU WM (Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg; Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft; Bleicherufer 13; 19053 Schwerin) oder per E-Mail (StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de) unter dem Betreff: „Einwendung WKA Plate I“ mittels eines beigefügten unterschriebenen Dokuments (z.B. als PDF) zu erläutern.
Name und Anschrift der Einwender*innen sind in den Äußerungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Online-Konsultation eröffnen keine neuen, zusätzlichen Einwendungsmöglichkeiten. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt.
Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht selbständig anfechtbar.