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Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage, Klärschlammtrocknungsanlage der ALBA TAV Betriebs GmbH

Verfasst: 14.02.2022, 07:00
von Maik Thomaß

Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage, Klärschlammtrocknungsanlage der ALBA TAV Betriebs GmbH

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV), § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 14.02.2022

Nr.B 5/22 | 14.02.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die ALBA TAV Betriebs GmbH (Sitz: Am Alten Flugplatz 1, 19288 Ludwigslust) erhielt mit Datum vom 06. Januar 2022 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 01/22).



Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:



1. Der ALBA TAV Betriebs GmbH wird die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur
  • physikalisch-chemischen Behandlung, insbesondere zum Destillieren, Trocknen oder Verdampfen, mit einer Durchsatzkapazität an Einsatzstoffen bei nicht gefährlichen Abfällen von 50 Tonnen je Tag oder mehr (Nr. 8.10.2.1 EG) (Klärschlammtrocknungsanlage) in Verbindung mit
  • zeitweiliger Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen (Nr. 8.12.2 V)

    auf einer Gesamtfläche von ca. 180 m² mit einer Gesamtlagerkapazität von max.
  • 500 t entwässerter Klärschlamm (Input - Bunker) und
  • 150 t getrockneter Klärschlamm (Output - Silo)

    und einer Jahresdurchsatzmenge von max.
  • 50.000 t/a Klärschlamm


– Klärschlammtrocknungsanlage –



am Standort in 19288 Ludwigslust, Am Alten Flugplatz 1

Gemarkung Ludwigslust

Flur 25

Flurstücke 1/27; 1/28

erteilt.

Die Genehmigung erstreckt sich auf folgende Anlagen, Anlagenteile und Nebenanla-gen:

BE 01 Abfallumschlag

BE 02 Thermische Behandlung

BE 03 Energetische Nutzung

BE 04 Abgasbehandlung

BE 05 Betriebs- und Hilfsanlagen (neu/verfahrensgegenständlich)

BE 051 Trocknung mit Trocknungsanlage (Bandtrockner), Abluftbehandlung mit Luftwäscher, Kamin (2 Stück), Wärmeverteilungsanlage und Raumzelleneinheit Beratung/Umkleide

BE 052 Läger

2. In der Klärschlammtrocknungsanlage darf nur Abfall angenommen werden, der unter die folgende Abfallschlüsselnummer (ASN) eingestuft ist:
  • ASN 19 08 05 Schlämme aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen
3. Die Lagerung der nach Nr. A.2 zugelassenen Abfälle darf nur wie im Antrag beschrieben erfolgen. Innerhalb eines Jahres müssen alle In- und Outputabfälle die Anlage zur Verwertung verlassen haben.

4. Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb nach Nr. A.1 erlischt, wenn nicht bis zum 31.12.2023 mit der Errichtung oder dem bestimmungsgemäßen Betrieb der Anla-ge begonnen worden ist.

5. Die Indirekteinleitergenehmigung für die Einleitung von Abwasser aus der Reinigung der Bandtrockner der Klärschlammtrocknung über einen Schlammfang

am Standort 19288 Ludwigslust, Am Alten Flugplatz 1

Gemarkung: Ludwigslust, Flur: 25, Flurstück: 1/27

in die öffentliche Kanalisation in Ludwigslust zur Endbehandlung in der Kläranlage Fahlenkamp (Betreiber: Abwasserzweckverband Fahlenkamp) wird hiermit erteilt.

6. Der Umfang der Einleitung von Abwasser aus der Reinigung der Bandtrockner beträgt maximal:

1,5 m³/d

150 m³/a

7. Die Indirekteinleitergenehmigung wird unbefristet erteilt.

8. Die Indirekteinleitergenehmigung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.



Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.



Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 15.02.2022 bis einschließlich 01.03.2022 zu den angegebenen Zeiten im



Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft



Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr

Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.



Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Die Terminabsprache soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 12:00 Uhr erfolgen.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.



Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM unter



http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Press ... machungen/



Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.



Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.

Anlage 1_tav.pdf (PDF, 0.05 MB)

Anlage 5_Komplettpreise Vollzugshilfe.pdf (PDF, 0.41 MB)

Anlage 6_Berechnung SHL Teil 1.pdf (PDF, 0.13 MB)

Anlage 7_Berechnung SHL Teil2.pdf (PDF, 0.01 MB)