Justizministerin Bernhardt beim Antrittsbesuch am Landessozialgericht
Verfasst: 27.04.2022, 15:41
Justizministerin Bernhardt beim Antrittsbesuch am Landessozialgericht
Die Sozialgerichtsbarkeit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern seit knapp 30 Jahren. Sie ist u. a. zuständig für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Handelns von Sozialversicherungsträgern, Jobcentern und Sozialämtern.
Der Präsident des Landessozialgerichts M-V, Axel Wagner: „Die Sozialgerichtsbarkeit hier im Land musste sich nach dem Jahr 2005 mit der Einführung der allgemein als ‚Hartz IV‘ bekannten Grundsicherung einer extrem großen Herausforderung stellen, weil die diesbezüglichen Klage- und Eilverfahren binnen weniger Jahre einen Umfang erreichten, der zum Teil für sich allein zweimal so groß war wie das vorherige Gesamtaufkommen an Verfahren. Dies hat trotz sukzessiver Verstärkung der Gerichte zu Verfahrenslaufzeiten geführt, die man ohne Wenn und Aber als für Bürgerinnen und Bürger unzumutbar lange bezeichnen muss. Aktuell ist die Gerichtsbarkeit wieder gut aufgestellt, so dass es eines der vordringlichsten Ziele an den Sozialgerichten und am Landessozialgericht ist, verbliebene überlange Verfahren abzuarbeiten und zu angemessenen Laufzeiten zu kommen. Soweit die Sozialgerichtsbarkeit wie alle anderen Gerichte sich darüber hinaus großen Herausforderungen wie der Digitalisierung und der Erhaltung einer starken Justiz durch Nachwuchsgewinnung stellen muss, hat mich der Besuch von Ministerin Bernhardt optimistisch gestimmt, dass Justizministerium und Gerichte auch künftig gemeinsam für eine zukunftsfähige Justiz eintreten werden.“