Ergänzendes Verfahren zur Nachholung der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren
Verfasst: 16.05.2022, 08:55
Ergänzendes Verfahren zur Nachholung der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren für das Ersatzbrennstoff-Heizkraftwerk der Vattenfall Europe New Energy Ecopower GmbH am Standort Rostock
Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz, § 12 Abs. 1 Satz 5 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes und § 5 Abs. 3 Plansicherstellungsgesetz
Nr.AA-Nr.: 20/2022 | 16.05.2022 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Im ergänzenden Verfahren zur Nachholung der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren für das Ersatzbrennstoff-Heizkraftwerk der Vattenfall Europe New Energy Ecopower GmbH am Standort Rostock (Ost-West-Straße 25, 18147 Rostock) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg bekannt:Nr.AA-Nr.: 20/2022 | 16.05.2022 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Anstelle des Erörterungstermins gem. § 10 Abs. 6 BImSchG wird eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG in der Zeit vom 23.05.2022 bis 07.06.2022 durchgeführt.
Die Einwender haben bis einschließlich zum 07.06.2022 die Gelegenheit, sich nochmals – auch mehrfach – zu ihren vorgebrachten Einwendungen schriftlich oder per E-Mail ( StALUMM-Einwendungen-A5@stalumm.mv-regierung.de ) bei der o.g. Behörde zu äußern. Zu diesem Zweck werden sie von der Genehmigungsbehörde mit den notwendigen Unterlagen gesondert angeschrieben. Einwender, die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt.
Die Konsultationsunterlagen können nach Terminabsprache in der Zeit vom 23.05.2022 bis einschließlich 07.06.2022 wie folgt eingesehen werden.
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Zimmer 3.23
An der Jägerbäk 3
18069 Rostock,
Tel.-Nr.: 0385-58867501
Mo: 8:00 – 16:00 Uhr
Di: 8:00 – 17:00 Uhr
Mi: 8:00 – 16:00 Uhr
Do: 8:00 – 17:00 Uhr
Fr: 8:00 – 13:00 Uhr
Die vorbezeichneten Unterlagen werden zudem im o.g. Zeitraum im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter http://www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.
Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Online-Konsultation eröffnen keine neuen, zusätzlichen Einwendungsmöglichkeiten. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt.
Name und Anschrift der sich im Rahmen der Online-Konsultation äußernden Personen sind vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Äußerungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht selbständig anfechtbar.
Über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens wird nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entschieden.