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Antrag auf Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage im Windvorranggebiet Carinerland Ost

Verfasst: 16.05.2022, 08:57
von Maik Thomaß

Antrag auf Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage im Windvorranggebiet Carinerland Ost

Amtliche Bekanntmachung nach § 12 Abs. 1 Satz 5 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Nr.AA-Nr.: 20/2022 | 16.05.2022 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Im Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-160 EP5 E3 mit einer Nennleistung von 5,56 MW (Nabenhöhe 99,0 m und Gesamthöhe 179,0 m) in der Gemarkungen Krempin gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg bekannt, dass der Erörterungstermin entfällt.

Diese Entscheidung ist gemäß § 44a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht selbständig anfechtbar. Sie stellt keine Absichtserklärung der Genehmigungsbehörde über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens im Sinne von § 38 Landesverwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfG M-V) dar.

Über den Ausgang der Genehmigungsverfahren wird nach den Vorschriften des BImSchG entschieden.