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Änderungsgenehmigung bzgl. der Anlage zur Sortierung, Behandlung und Lagerung von Abfällen der Veolia Umweltservice Nord GmbH am Standort Up de Schnur 2, 18146 Rostock

Verfasst: 23.05.2022, 15:49
von Maik Thomaß

Änderungsgenehmigung bzgl. der Anlage zur Sortierung, Behandlung und Lagerung von Abfällen der Veolia Umweltservice Nord GmbH am Standort Up de Schnur 2, 18146 Rostock

Bekanntmachung nach § 12 Abs. 1 Satz 5 der 9. BImSchV

Nr.AA-Nr.: 21/2022 | 23.05.2022 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Im Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für eine Änderung der Anlage zur Sortierung, Behandlung und Lagerung von Abfällen sowie zur Aufbereitung von Ersatzbrennstoffen am Standort Up de Schnur 2, 18146 Rostock (Gemarkung Hinrichsdorf, Flur 1, Flurstück 25/12 und 27/11) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg bekannt, dass der Erörterungstermin entfällt.

Diese Entscheidung ist gemäß § 44a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht selbständig anfechtbar. Sie stellt keine Absichtserklärung der Genehmigungsbehörde über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens im Sinne von § 38 Landesverwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfG M-V) dar.

Über den Ausgang der Genehmigungsverfahren wird nach den Vorschriften des BImSchG entschieden.