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Wesentliche Änderung der Großfeuerungsanlage Schwerin-Süd

Verfasst: 23.05.2022, 15:57
von Maik Thomaß

Wesentliche Änderung der Großfeuerungsanlage Schwerin-Süd durch Modernisierung von Anlagen Ersatz der Gasturbinen 1 und 2, der Brenner der Abhitzekessel 1 und 2, der Dampfturbine und Heizkondensatoren, des Hilfsdampferzeugers sowie Erneuerung der Betriebsleittechnik, ergänzender Elektroanlagen und der Wasseraufbereitung, Einbau NOx-Messeinrichtung am HWE3, Rückbau des Luftkondensators; Bekanntmachung 1. Teilgenehmigung

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 23.05.2022

Nr.B 25/22 | 23.05.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Energieversorgung Schwerin GmbH & Co. Erzeugung KG erhielt mit Datum vom 25.02.2022 die 1. Teilgenehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 06/22). Die Anlage wird in Schwerin Süd betrieben.



Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:


  1. Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gemäß § 16 BImSchG beantragte 1. Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG für die wesentliche Änderung der Großfeuerungsanlage Schwerin Süd durch Errichtung bzw. dem Rückbau von Komponenten wird wie folgt zugelassen:
    • Ersatz der vorhandenen zwei Gasturbinenanlagen (GT 1 und 2) durch zwei neue erdgasbetriebene Gasturbinen mit einer Feuerungswärmeleistung von je ca. 59 MW
    • Ersatz der Brenner der beiden Abhitzekessel (AHK 1 und 2) für die Brennstoffe Erdgas und in Ausnahmefällen leichtes Heizöl mit Erhöhung der Zusatzfeuerleistung für maximal 45 t Dampf pro Stunde je Block
    • Ersatz der vorhandenen Dampfturbine und des Heizkondensators
    • Ersatz der 0,4 kV-Niederspannungsschaltanlagen und Eigenbedarfstransformatoren
    • Erneuerung der Betriebstechnik und der zentralen Leitwarte
    • Erneuerung der Wasseraufbereitung
    • Modernisierung der Fernwärmeeinrichtungen mit Pumpen und Netzwasserbehälter
    • Ersatz des Hilfsdampferzeugers (Abbruch und Neuerrichtung an einem anderen Standort)
    • Installation einer kontinuierlicher Stickoxidmesseinrichtung am Heißwassererzeuger 3 (HWE 3)
    • ersatzloser Rückbau des Luftkondensators und der Abdampfleitung zum Luftkondensator
    Die maximale Feuerungswärmeleistung aller Feuerungsanlagen am Standort wird von 189,9 MW im Bestand auf 195 MW nach dieser wesentlichen Änderung technisch begrenzt.

    Diese Genehmigung beinhaltet auch die angezeigte Stilllegung zu ersetzender bzw. zurück zu bauender Anlagenteile im Sinne von § 15 Abs. 3 BImSchG.
  2. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.



Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:



Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.



Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 VwGO kann durch die Antragstellerin bei Entscheidungen nach den §§ 4, 8, 8a, 9, 12, 15 Abs. 2 S. 2 und 16 BImSchG innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Str. 323a, 19055 Schwerin, erhoben werden.



Die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts lautet:
  • Großfeuerungsanlagen


Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 24.05.2022 bis einschließlich 07.06.2022 zu den angegebenen Zeiten im



Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall-Kreislaufwirtschaft



Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr

Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.



Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Diese soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 12:00 Uhr erfolgen.



Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.



Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM



http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/



Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.