Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage Gemarkung Völschow
Verfasst: 13.06.2022, 06:18
Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage Gemarkung Völschow
Bekanntmachung nach § 5 Absatz 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)
Nr.AB 15/22 | 13.06.2022 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Die Peene-Wind GmbH mit Sitz in 18516 Süderholz, Schlossweg 3, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) des Typs Enercon E-147 EP5 E2 im Landkreis Vorpommern-Greifswald, Gemarkung Vöschow, Flur 1, Flurstück 75/3, und stellte dafür mit Datum vom 14.01.2020 einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS).Nr.AB 15/22 | 13.06.2022 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Für das Vorhaben besteht nach Feststellung des StALU MS keine UVP-Pflicht. Maßgeblich für diese Entscheidung war, dass die Immissionsrichtwerte für Schall und Schatten, zum Teil durch geeignetes Betriebsmanagement der WEA, sicher eingehalten werden und damit erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter ausgeschlossen sind. Es werden keine der in Anlage 3 Nr. 2 zum UVPG aufgeführten Schutzgebiete betroffen sein. Es besteht kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für Großvögel und Fledermäuse. Eingriffe in Landschaft und Boden werden kompensiert bzw. im selben Naturraum ausgeglichen.
Die Feststellung zur UVP-Pflicht ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.