Luftgewehr vom Polenmarkt
Verfasst: 27.06.2022, 16:04
Luftgewehr vom Polenmarkt
Er führte ein Luftgewehr mit sich. Auf Befragen gab der Mann an, die Waffe zuvor auf dem Polen-Markt in Swinoujscie/POL erworben zu haben. Da die Waffe kein amtliches Prüfzeichen besitzt, ist der Umgang mit ihr Waffenscheinpflichtig. Einen solchen Waffenschein besaß der Mann nicht. Die Waffe wurde sichergestellt und Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5258166