Festnahme nach zwei Haftbefehlen
Vorausgegangen war eine Kontrolle des Mannes kurz nach seiner Einreise aus Schweden. Hier stellten die Bundespolizisten zwei Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaft Berlin aus den Jahren 2020 und 2021 fest. Demnach wurde der Mann zu Geldstrafen in Höhe von 2.550,- Euro (170 Tagessätze zu je 15,- Euro) sowie 1.300,- Euro (90 Tagessätze zu je 15,- Euro) durch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilt. Da er die Geldstrafen nicht vollumfänglich zahlte und der Ladung zum Strafantritt nicht nachkam, ergingen die Haftbefehle.
Es war ihm auch vor Ort gegenüber den Bundespolizisten nicht möglich, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachzukommen, so dass er nunmehr 128 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen muss. Er wurde in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/5259488