Promillegrenzen beachten

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Maik Thomaß
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Promillegrenzen beachten

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Promillegrenzen beachten

Ribnitz, Bergen (ots) - Am 6. Juli 2022 kam es in der Boddenstraße in Ribnitz-Damgarten gegen 6:30 Uhr zu einem Unfall zwischen einem PKW und einem Fahrrad. Dabei hat nach jetzigen Erkenntnissen eine 40-jährige deutsche Autofahrerin einem 50-jährigen deutschen Radfahrer die Vorfahrt genommen. Bei der Verkehrsunfallaufnahme stellten die Ribnitzer Polizisten fest, dass die Frau unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein Test ergab einen Wert von 0,36 Promille. Bei einer folgenlosen Fahrt mit dem Kraftfahrzeug würde dieser Promillewert keinen Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze darstellen. Da es in diesem Fall aber zu einem Unfall kam, wird nun gegen die Frau wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt. Ab 0,3 Promille kann bei Ausfallerscheinungen die Fahruntüchtigkeit der Fahrerin oder des Fahrers angenommen werden und somit der Verdacht einer Straftat gegeben sein.

Das Führen eines Kraftfahrzeuges stellt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit und ab 1,1 Promille eine Straftat dar.

Wegen Trunkenheit im Straßenverkehr wird sich ein 35-jähriger deutscher Rüganer ebenfalls strafrechtlich verantworten müssen, der heute doch "nur" mit dem Fahrrad unterwegs war. Gegen 9:00 Uhr fiel der Mann einem Autofahrer auf, da er auf der Landesstraße 30 zwischen Samtens und Garz augenscheinlich betrunken Fahrrad fuhr. Eine Funkstreife des Polizeihauptreviers Bergen führte einen Atemalkoholtest mit dem Mann durch. Dieser ergab einen Wert von fast 2,6 Promille, sodass der 35-jährige Fahrradfahrer die Beamten zur Entnahme einer Blutprobe durch einen Arzt begleiten musste. Nicht nur für PKW-, sondern auch für Radfahrer gilt es Promillegrenzen zu beachten. Ab einem Wert von 1,6 Promille gelten Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig und begehen damit eine Straftat. Neben einer Geldstrafe sowie Punkten in Flensburg zieht das in der Regel auch die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nach sich. So kann auch einem Radfahrer die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen werden. Die Polizei appelliert daher auch an die Vernunft aller Verkehrsteilnehmer: Bitte lassen Sie Ihre Fahrräder und Fahrzeuge im Zweifelsfall stehen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108767/5267477
Redaktion Maik Thomaß
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