Fahrzeugführer unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln
Verfasst: 24.07.2022, 18:24
Fahrzeugführer unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln
So befuhr am 22. Juli 2022 ein 54-jähriger polnischer Staatsbürger gegen 19:30 Uhr mit einem Transporter die Verbindungschaussee in Güstrow, wobei durch einen Zeugen eine sehr unsichere Fahrweise, wie zum Beispiel Schlangenlinien, beobachtet werden konnten. Der Fahrzeugführer konnte im Anschluss kontrolliert werden. Eine Atemalkoholüberprüfung ergab einen Wert von 2,65%o. Der Führerschein des Beschuldigten wurde sichergestellt.
Gegen 21:45 Uhr befuhr ein 26-jähriger deutscher Fahrradfahrer die Rostocker Chaussee in Güstrow, wobei er in Gegenwart eines Streifenwagens das Rotlicht der Ampel missachtete. Eine anschließende Kontrolle ergab einen Atemalkoholwert von 1,60 %o.
Gegen 23:00 Uhr waren Beamte des Polizeihauptreviers Güstrow aufgrund einer Ruhestörung in der Straße "Am Wall" in Güstrow im Einsatz. Hierbei wurde ein 16-jähriger deutscher Fahrer einer Simson festgestellt, welcher nach erfolgter Prüfung der Fahrtauglichkeit auffiel, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.
Am frühen 23. Juli 2022 wurde um 1:22 Uhr ein 16-jähriger deutscher Fahrradfahrer festgestellt. Dieser befuhr die Rostocker Chaussee ohne eine vorgeschriebene Beleuchtung. Sein Atemalkoholwert betrug 2,35%o.
Weiterhin fiel den Polizeibeamten am 24. Juli 2022 gegen 0:00 Uhr ein 38-jähriger deutscher Fahrradfahrer in der Eisenbahnstraße in Güstrow auf, welcher mit einem Atemalkoholwert von 2,21%o unterwegs war. Weiterhin besteht aufgrund von durchgeführten körperlichen Tests der hinreichende Verdacht, dass der Beschuldigte zum erkannten Alkohol auch noch Betäubungsmittel konsumiert habe.
Schlussendlich erhielt das Polizeihauptrevier Güstrow einen Hinweis, dass es am 24. Juli 2022 gegen 02:45 Uhr zu einem Alleinunfall mit einem Pkw kurz hinter dem Ortsausgang Güstrow im Bereich Industriegebiet "Glasewitzer Burg" kam. Hier wurde am Unfallort der unverletzte 34-jährige deutsche Fahrzeugführer festgestellt. Dieser kam mit seinem Pkw von der Straße ab, sodass dieser nicht mehr fahrbereit war. Hierbei entstand ein Sachschaden von ca. 3000 Euro. Bei der anschließenden Unfallaufnahme gab der Pkw-Fahrer einen Atemalkoholwert von 1,28%o ab. In diesem Fall folgte eine doppelte Blutprobenentnahme beim Beschuldigten. Weiterhin wurde der Führerschein sichergestellt.
In allen anderen Fällen wurde eine einfache Blutprobe bei den jeweiligen Fahrzeugführern durchgeführt und die Weiterfahrt untersagt.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/5280271