Einfädelungsfehler
Die 34 Jahre alte Fahrzeugführerin eines VW Passats befuhr die Bundesstraße 109 aus Richtung Insel Usedom kommend in Fahrtrichtung Pasewalk und scherte an der Abfahrt Bundesstraße 197 auf den Ausfädelungsstreifen aus. Dort blieb sie mit ihrem Fahrzeug stehen, um kurz darauf wieder auf die Bundesstraße 109 zu fahren.
Bei dem Einfädelungsmanöver übersah sie den von hinten kommenden, vorfahrtsberechtigten 35-jährigen Fahrzeugführer eines Audi A6. Infolgedessen kollidierten die beiden Fahrzeuge. Der Audi wurde bei der Kollision quer nach links über die Fahrbahn geschleudert und kam im gegenüberliegenden Einfädelungsstreifen zum Stehen. Der VW Passat blieb auf der Bundesstraße 109 stehen.
Infolge des Unfalles wurden insgesamt drei Personen leicht verletzt, darunter ein Kind. Alle Verletzten kamen zur weiteren Behandlung in das AMEOS-Klinikum nach Anklam. Es entstand ein Sachschaden von ca. 10.000 Euro an beiden Fahrzeugen. Die Bundesstraße 109 musste für die Dauer von etwa. 2 ½ Stunden voll gesperrt werden.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/5285798