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Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen des Typs Nordex N149

Verfasst: 22.08.2022, 09:09
von Maik Thomaß

Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen des Typs Nordex N149

Bekanntmachung nach § 10 Absatz 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Absatz 1 sowie § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) und § 5 Absatz 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Nr.B 427 | 22.08.2022 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 12.08.2020, in der mit Eingang am 22.12.2020 ergänzten Fassung, die Fa. 36. Naturwind Windpark GmbH & Co. KG mit Sitz in 19055 Schwerin, Schelfstraße 35 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Rückbau von 8 bestehenden Windenergieanlagen des Typs Repower MD 70/77 und den Neubau/Repowering von 4 Windenergieanlagen des Typs Nordex N149 (5,7 MW Nennleistung) mit einer Gesamthöhe von 199,55 m im Windeignungsgebiet Karlsburg gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.

Das Vorhaben wurde am 22.02.2021 im Amtlichen Anzeiger Nr. 8 (AmtsBl. M-V/AAz. 2021 S. 74) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht. Der für das o. g. Verfahren anberaumte Erörterungstermin wurde mit Bekanntmachung vom 28.06.2021 im Amtlichen Anzeiger Nr. 26/27 (AmtsBl. M-V/AAz. 2021 S. 294), auf der Internetseite des StALU Vorpommern und auf dem UVP-Portal des Landes M-V abgesagt.

Anstelle des Erörterungstermins gem. § 10 Abs. 6 BImSchG wird aufgrund der Vorgaben hinsichtlich der COVID-19 Pandemie eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG in der Zeit vom 29.08.2022 bis 12.09.2022 durchgeführt.

Die Einwender haben bis zum 12.09.2022 die Gelegenheit sich nochmals zu ihren vorgebrachten Einwendungen zu äußern. Zu diesem Zweck werden sie von der Genehmigungsbehörde mit den notwendigen Unterlagen extra angeschrieben. Einwender, die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das Vorbringen neuer Einwendungen ist hiermit ausgeschlossen.

Die Konsultationsunterlagen sind auf dem zentralen Internetportal UVP Verbund Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder, Bundesland M-V unter dem Register Erörterungstermin ab dem 29.08.2022 zugänglich.

Link: https://www.uvp-verbund.de

Zusätzlich besteht das Angebot zur Einsichtnahme der Unterlagen in Papierform im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Dienststelle Stralsund

Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Ossenreyerstraße 56

18439 Stralsund

Montag 07.00 – 15.30 Uhr

Dienstag 07.00 – 17.00 Uhr

Mittwoch 07.00 – 15.30 Uhr

Donnerstag 07.00 – 15.30 Uhr

Freitag 07.00 – 14.00 Uhr

Über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens wird nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entschieden.