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Erforderliche Sehhilfe vergessen

Verfasst: 24.08.2022, 14:51
von Maik Thomaß

Erforderliche Sehhilfe vergessen

Wöbbelin (ots) - Weil der Fahrer eines Kleintransporters nicht die erforderliche Sehhilfe während der Fahrt benutzte und sie auch nicht mitführte, hat die Polizei einem 28-jährigem Mann am späten Abend des 23. August 2022 auf der Autobahn 24 bei Wöbbelin die Weiterfahrt untersagt.

Aufmerksam auf den Kleintransporter wurde eine Streifenwagenbesatzung der Polizei zunächst wegen dessen Schlangenlinienfahrt. Beim Überholen des mit Postsendungen beladenen Kleintransporters beobachteten die Polizisten, dass über das Smartphone des 28-Jährigen ein Musikvideo abgespielt wurde.

Die Polizei stoppte daraufhin das Fahrzeug und kontrollierte den Fahrer. Dabei stellte sich heraus, dass er keine Brille oder Kontaktlinsen trug, wie es laut Führerscheineintrag vorgeschrieben ist. Eine erforderliche Sehhilfe hatte der Fahrer nicht dabei, sodass ihm aufgrund der Gesamtumstände die Weiterfahrt untersagt wurde. Zudem nahmen die Beamten eine Ordnungswidrigkeitsanzeige auf.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108763/5304025