Speziell geschulte Personen helfen bei Konflikten mit Bibern
Zu bestandenen Zertifizierungsprüfung gratulierte auch Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Wenn wir Konflikte mit dieser EU-weit streng geschützten Art möglichst nachhaltig und langfristig lösen, oder sogar von vornherein vermeiden wollen, braucht es speziell geschulte Personen, die umfängliche Kenntnisse über die Biologie des Bibers, seinen Einfluss auf die Landschaft und die Artenvielfalt, das Artenschutzrecht sowie Lösungsansätze in Biberrevieren haben. Deshalb bin ich froh, dass es hierzulande ein Schulungsprogramm gibt, das interessierte Menschen mit dem entsprechenden Wissen ausstattet. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern danke ich für ihr Engagement und gratuliere herzlich zur erfolgreich absolvierten Schulung.“
Biberdämme und das Graben von Bauen führen regelmäßig zu Konflikten an Gräben, Deichen oder Straßen- und Bahndämmen. „Die Biberverordnung ermöglicht uns ein einfacheres und schnelleres Handeln, um Schäden abzuwenden und betroffene Akteure sowie auch Behörden zu entlasten“, sagte Minister Backhaus. Die Landesregierung gehe davon aus, dass dadurch fast die Hälfte der biberbedingten Konflikte zukünftig schneller und unbürokratischer behandelt werden können, ohne den guten Erhaltungszustand des Bibers im Land zu gefährden.
Die Biberschulungen wurden durch die Landeslehrstätte für Naturschutz und nachhaltige Entwicklung am Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie in Zusammenarbeit mit der Fachabteilung im Umweltministerium und Expert*Innen der Umweltplan GmbH sowie der Gewässerbiologischen Station Kratzeburg durchgeführt.
Sie sind zukünftig auch Ansprechpartner*innen für lokal Betroffene, wenn es um biberbedingte Konflikte insbesondere an Deichen und Dämmen geht. Die Beauftragten des Projektes zum landesweiten Bibermanagement bleiben weiterhin Ansprechpartner*innen und Beratende, insbesondere für komplexe Problemfälle und Konflikte in Schutzgebieten und geschützten Biotopen.
Hintergrund: 2020 ist in M-V die Biberverordnung in Kraft getreten. Sie ermöglicht im Zusammenhang mit Aktivitäten des Bibers unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den im Bundesnaturschutzgesetz genannten Zugriffsverboten, um durch Biber verursachte Konflikte zu reduzieren. § 6 der Biberverordnung legt fest, dass nur berechtigte Personen solche Maßnahmen umsetzen dürfen. Sofern diese nicht innerhalb ihrer Ausbildung entsprechende Kenntnisse erlangt haben, ist hierzu das Ablegen einer Schulung mit Zertifizierungsprüfung notwendig. Die berechtigten Personen können sich zur Durchführung von Maßnahmen Dritter bedienen. Der Biber ist im Anhang II und IV der FFH-Richtlinie nach Europarecht geschützt und gehört in Deutschland zu den streng geschützten. Seine Fraß-, Stau-und Grabaktivitäten führen in einigen Teilen des Landes immer wieder zu Konflikten. Beispiele hierfür sind das Anstauen von Gräben und Abwasserleitungen sowie das Unterhöhlen von Straßen und dadurch die Verringerung ihrer Verkehrssicherheit, aber auch das Fällen von Bäumen in Uferbereichen sowie an Straßen und Wegen.