Änderung der Biogasanlage der EnviTec Bioenergie Güstrow GmbH am Standort Güstrow

Benutzeravatar
Maik Thomaß
Administrator
Beiträge: 37637
Registriert: 12.04.2016, 14:03
Wohnort: Rostock

Änderung der Biogasanlage der EnviTec Bioenergie Güstrow GmbH am Standort Güstrow

Ungelesener Beitrag von Maik Thomaß »

Änderung der Biogasanlage der EnviTec Bioenergie Güstrow GmbH am Standort Güstrow

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 7 und 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Nr.AA-Nr.: 37/2022 | 12.09.2022 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der EnviTec Bioenergie Güstrow GmbH (Am Langen Bruch 1, 18273 Güstrow) mit Bescheid vom 25.07.2022 immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der Biogasanlage am Betriebsstandort Güstrow (Gemarkung Suckow, Flur 1, Flurstücke 172/7, 172/5, 170/8, 170/6, 170/5, 170/4 und 169/1) erteilt.

Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:
  1. Auf Antrag vom 01.02.2021 sowie in geänderter Fassung vom 11.10.2021 wird der EnviTec Bioenergie Güstrow GmbH die Genehmigung erteilt, in der Gemarkung Suckow wie folgt eine Biogasanlage wesentlich zu ändern und zu betreiben.
    • Errichtung einer Rückhalteeinrichtung in Form einer Einwallung als Sicherheitsbarriere für auslaufendes Substrat im Havariefall
    • Umrüstung und Umnutzung der Fermenter C und D je Modul zu Gärrestspeichern C und D und damit Reduzierung der Anzahl der Fermenter auf zwei je Modul sowie deren technische Umrüstung,
    • Umrüstung und Umnutzung der vorhandenen Konzentratspeicher A, B, C und D zu Gärrestspeichern A, B, C und D
    • technische Umrüstung der Gärrestvorlagebehälter,
    • Errichtung und Betrieb von drei neuen Gärrestspeichern E, F und G,
    • Errichtung einer Anlage zur Biomethanverflüssigung (LNG),
    • Errichtung und Betrieb von 3 neuen Sauerstoffgeneratoren für die biologische Entschwefelung sowie
    • Errichtung und Betrieb eines neuen 4. BHKW (2.635 kWFWL, 1.067 kWel).
    • Änderung der Zusammensetzung (Art und Menge) der Inputstoffe (Nr. 8.6.3.1EG Anhang 1 4. BImSchV):

      Substrat: Maissilage, alternativ GPS, Körnergetreide, Zuckerrüben, Stroh; rein pflanzliche Nebenprodukte gem. § 4 KrWG)
      Menge (t/a): 45.500
      Menge (t/d): 124,7

      Substrat: Geflügeltrockenkot
      Menge (t/a): 98.000
      Menge (t/d): 268,5

      Substrat: Wasser
      Menge (t/a): 150.000
      Menge (t/d): 411,0

      Gesamtmenge
      Menge (t/a): 293.500
      Menge (t/d): 804,2
    Die ursprünglich genehmigte Inputmenge in Höhe von 422.000 t/a wird auf 293.500 t/a reduziert.

    Mit der Änderung verfügt der Bioenergie Park zukünftig über eine Gaslagermenge nach Nr. 9.1.1.1G Anhang 1 der 4. BImSchV für Biogas in Höhe von 260 t. Die Gesamtfeuerungswärmeleistung nach Nr. 1.2.2.2V Anhang 1 der 4. BImSchV wird auf 5,473 MW erhöht. Die Lagerkapazität für Gärreste (Nr. 9.36V Anhang 1 4. BImSchV) beträgt zukünftig 166.775 m³. Die genehmigte Feuerungswärmeleistung nach Nr. 1.2.1V Anhang 1 der 4. BImSchV beträgt weiterhin 5,3 MW.

    Die nach der 12. BImSchV maximal mögliche Gesamtmenge an Biogas beträgt nach Änderung 469.129 kg.
  2. Die von der Gesamtanlage „Biogaspark“ verursachten Schallimmissionen dürfen im Zustand der höchsten betrieblichen Auslastung im gesamten Einwirkungsbereich nicht zu einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6 der TA Lärm beitragen. Für die maßgeblichen Immissionsorte gelten folgende Immissionsrichtwertanteile im Beurteilungszeitraum „nachts“:

    - „IP 2 Güstrow, OT Suckow, Dorfstraße 21d“: 29 dB(A)
    - „IP 5 KMG Klinikum Güstrow, Friedrich-Trendelenburg-Allee 1“: 26 dB(A)
  3. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 01.07.2025 der bestimmungsgemäße Betrieb der geänderten Anlage aufgenommen worden ist.
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann nach Terminabsprache (Tel.-Nr. 0385 / 588 67512) in der Zeit vom 13.09.2022 bis einschließlich 26.09.2022 wie folgt eingesehen werden.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

An der Jägerbäk 3

18069 Rostock

Mo: 8:00 – 16:00 Uhr

Di: 8:00 – 17:00 Uhr

Mi: 8:00 – 16:00 Uhr

Do: 8:00 – 17:00 Uhr

Fr: 8:00 – 13:00 Uhr

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter der vorstehenden Adresse oder elektronisch unter poststelle@stalumm.mv-regierung.de beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg angefordert werden.

Der Genehmigungsbescheid wird zudem auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg unter http://www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/ veröffentlicht.

Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden.
Redaktion Maik Thomaß
Antworten

Zurück zu „LRO 2022“