Seite 1 von 1

Errichtung und zum Betrieb von 4 Windenergieanlagen in der Gemeinde Penkun

Verfasst: 12.09.2022, 06:13
von Maik Thomaß

Errichtung und zum Betrieb von 4 Windenergieanlagen in der Gemeinde Penkun

Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3, 4, 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 8, 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) u. § 5 Abs. 1, 3, 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Nr.AB 27/22 | 12.09.2022 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 4 Windenergieanlagen, des Bautyps Vestas V162 mit einer Nennleistung von 6,0 MW, einer Nabenhöhe von 169 m und einer Gesamthöhe von 250 m auf dem Gebiet der Gemeinde Penkun OT Grünz, Gemarkung Grünz Flur 101 Flurstücke 132, 129, 133, 134 im Landkreis Vorpommern-Greifswald

Antragstellerin: BS Windertrag Nr.10 GmbH & Co.KG,

Stephanitorsbollwerk 3

28217 Bremen

Nach Auslegung der Unterlagen und Ablauf der Einwendungsfrist für das o.g. Verfahren gibt das StALU MS bekannt:

Die mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 28.03.2022 anberaumte Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 15.08.2022 bis 04.09.2022 welche mit der Bekanntmachung vom 08.08.2022 bis auf Weiteres verschoben wurde, wird nun als Erörterungstermin gem. § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt.

Die Erörterung findet statt:

am 19.09.2022 ab 10:00 Uhr

im Gemeindehaus Sommersdorf

Wartiner Str. 23

17328 Stadt Penkun, Ortsteil Sommersdorf

Im Erörterungstermin werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen - auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben - erörtert. Der Erörterungstermin ist öffentlich.

Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht selbständig anfechtbar.



Neubrandenburg, den 12.09.2022