Meldepflichtiges Ereignis bei der EWN GmbH
Verfasst: 15.09.2022, 15:12
Meldepflichtiges Ereignis bei der EWN GmbH
Bei einer Inspektion von Abfallgebinden wurden am 7. September 2022 von der EWN an 2 Fässern eine Oberflächenkorrosion mit etwa 2 mm großer Lochbildung festgestellt. In den Fässern befinden sich 1999 konditionierte Verdampferkonzentrate in fester und trockener Form. Es traten keine radioaktiven Stoffe aus.
Eine Freisetzung radioaktiver Stoffe war zu jeder Zeit ausgeschlossen. Mensch und Umwelt waren zu keiner Zeit in Gefahr.
Die EWN hat diesen Befund als meldepflichtig gemäß Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) eingestuft und fristgemäß gemeldet. Bei der Meldung nach Anlage 6 Kriterium N 2.2.3. handelt es sich dabei um ein meldepflichtiges Ereignis der geringsten Kategorie.
Das Ereignis wird auch durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt mit seinen Sachverständigen ausgewertet.