Wesentliche Änderung einer Biogasanlage (BGA Körchow II), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 04.10.2020
Nr.B 48/22 | 04.10.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Bioenergie Peters II GmbH & Co. KG (Standort Körchow) erhielt mit Datum vom 18.07.2022 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 19/22).Nr.B 48/22 | 04.10.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
Auf der Grundlage der §§ 16 und 19 Abs. 4 BImSchG i. V. m. Ziffer 8.6.3.2 V und Ziffer 1.2.2.2 V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV wird auf Antrag der Bioenergie Peters II GmbH & Co. KG, Am Speicher 1, 19243 Körchow vom 30.06.2021 (Posteingang am 05.07.2021) unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Biogasanlage durch die Optimierung der Inputstoffe, die Errichtung einer externen Entschwefelung und die Änderung bzw. den Austausch des vorhandenen Fermenter- und Gärrestspeicherdaches gegen ein Tragluftdach, sowie die gasdichte Nachrüstung des Gärrestspeichers am nachfolgend genannten Standort: in: 19243 Körchow, Gemarkung: Körchow, Flur: 3, Flurstück: 6/4 und 5/1 erteilt.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 05.10.2022 bis einschließlich 19.10.2022 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Diese soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 14:00 Uhr erfolgen.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, als bekanntgemacht und zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.