Regelungen für den Schulbetrieb für das Schuljahr 2022/2023
In den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gelten weiterhin die Hygieneregeln. Grundlage ist ein entsprechender Hygieneplan.
Viele Schüler heben im Unterricht ihre Hände. Foto: Fotolia/Robert KneschkeDetails anzeigen
Basismaßnahmen und Hotspot-Regeln
Kein „Hotspot“
Sollten für eine Schule keine Hotspotregelungen greifen, bleibt alles wie gewohnt.
Das heißt:
- keine Maskenpflicht
- anlassbezogene Testpflicht
- keine definierten Gruppen
- keine Reiserückkehrerbescheinigung.
Sollte eine Schule Hotspot-Regeln unterfallen, werden die Schulen darüber gesondert informiert.
In diesem Fall gelten folgende Regelungen:
- Maskenpflicht in der Schule (nicht am Platz)
- 2-mal wöchentliche anlasslose Testung
- Schülerausweis und Schulfahrtticket als Testnachweis außerhalb der Schule
- keine definierten Gruppen
- keine Reiserückkehrerbescheinigung.