Unfall zwischen PKW mit Anhänger und PKW
Nach ersten Erkenntnissen befuhr der Fahrzeugführer des Pkw Volvo den rechten Fahrstreifen auf Höhe des Parkplatzes, als ein Fahrzeug vom Parkplatz kommend, auf den Hauptfahrstreifen der Autobahn einfahren wollte. Der 65-jährige schweizer Fahrzeugführer des PKW Volvo wechselte dann vom Hauptfahrstreifen auf den Überholfahrstreifen. Während des Fahrstreifenwechsels übersah er einen sich auf dem Überholfahrstreifen nähernden PKW Mercedes, der seinerseits das Gespann überholen wollte.
Trotz Gefahrenbremsung konnte der Pkw Mercedes einen Zusammenstoß nicht verhindern und fuhr auf dem Wohnanhänger auf. Durch den Zusammenstoß fuhr der Pkw Volvo nach rechts in den Straßengraben und durchbrach den Wildzaun. Dabei drehte sich der Wohnhänger und landete auf dem Dach im Graben, ohne sich von der Anhängerkupplung des Pkw zu lösen. Durch den Unfall wurde zwar der Fahrzeugführer des Pkw Volvo nicht verletzt, die Beifahrerin, seine 64-jährige Ehefrau, erlitt hingegen schwere Verletzungen. Sie wurde mittels Rettungshubschrauber wegen des Verdachts mehrerer Frakturen in das Universitätsklinikum nach Greifswald verbracht.
Der 30-jährige deutsche Fahrzeugführer des Pkw Mercedes und seine 30-jährige deutsche Beifahrerin wurden nicht verletzt. Am Wohnanhänger entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden, der Gesamtsachschaden beträgt etwa 32.000 Euro.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/5342233