Mehrere Fahrzeugführer "nicht ganz" fahrtüchtig

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Maik Thomaß
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Mehrere Fahrzeugführer "nicht ganz" fahrtüchtig

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Mehrere Fahrzeugführer "nicht ganz" fahrtüchtig

Landkreis Vorpommern-Rügen (ots) - Am 13. Oktober 2022 kam es gegen 22:15 Uhr bei Rambin zu einem Wildunfall zwischen einem Pkw und Reh. Der Unfall wurde durch die herbeigerufenen Beamten des Polizeihauptreviers entsprechend auch aufgenommen. Das Reh verendete noch vor Ort und der Pkw Mitsubishi war nicht mehr fahrbereit und musste geborgen werden. Der Gesamtschaden beläuft sich auf etwa 5.000 Euro.

In Abarbeitung des Unfalls erweckte sich bei den Beamten der Eindruck einer Rauschmittelbeeinflussung des 18-jährigen deutschen Fahrers. Ein vor Ort freiwillig durchgeführter Drogenvortest schlug anschließend auf THC an. Es folgten eine Blutprobenentnahme und die Untersagung der Weiterfahrt. Eine entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde aufgenommen. Da sich der Delinquent noch in der Probezeit befindet, wird sich diese verlängern und ein kostspieliges Aufbauseminar für Fahranfänger folgen, sofern die Auswertung des Blutgutachtens die Rauschmittelbeeinflussung bestätigt.

Ebenfalls unter Einwirkung von Drogen schien ein 33-jähriger deutscher VW-Fahrer bei Barth zu stehen. Dieser wurde am 13. Oktober 2022 gegen Mitternacht durch die Beamten des Polizeireviers Barth einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei ergaben sich ebenfalls Verdachtsmomente einer Beeinflussung durch Betäubungsmittel. Ein Drogenvortest reagierte positiv auf Kokain. Auch hier folgten eine Blutprobenentnahme, die Untersagung der Weiterfahrt und eine Anzeige.

Dass es nicht immer Drogen sein müssen, bewies unrühmlich am 14. Oktober 2022 gegen 4:30 Uhr bei Bergen ein 39-jähriger lettischer Transporter-Fahrer. Dieser wurde durch Beamte des Polizeihauptreviers Bergen kontrolliert. Nachdem die Beamten Alkoholgeruch beim Fahrer merkten, wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab 2,06 Promille. Hier schlossen sich neben einer Blutprobenentnahme und der Untersagung der Weiterfahrt noch die Beschlagnahme des Führerscheins an.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108767/5344772
Redaktion Maik Thomaß
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