Polen setzt das Planungsverfahren für den Bau und Betrieb des ersten Kernkraftwerks in Polen fort
Das geplante Kernkraftwerk mit einer Leistung von bis zu 3.750 Megawatt elektrisch (MWe) besteht aus drei Kernkraftblöcken mit AP1000-Reaktoren und soll in der Wojewodschaft Pommern, etwa 250 km von der deutschen Grenze entfernt, gebaut werden. Der konkrete Standort steht indes noch nicht fest.
In Betracht kommen der Standort Lubiatowo-Kopalino auf dem Gebiet der Gemeinde Choczewo oder der Standort Zarnowiec zwischen den Gemeinden Gniewino und Krokowa. Der Stand-ort Lubiatowo-Kopalino liegt direkt an der Ostsee, Der Standort Zarnowiec liegt am See Zarnowieckie, von dem eine Kühlwasserableitung in die Ostsee geplant ist.
Alle Unterlagen können über den nachfolgenden Link heruntergeladen werden: https://gendyrochronysrodowiska-my.sharepoint.com/:f:/g/personal/teams8_gendyrochronysrodowiska_onmicrosoft_com/Ev9HdIPx7mZDizoXABt-EMgB89Fn5TBxM6I1cI-ehTSQ7w?e=HAHbOM
Darüber hinaus sind die in deutscher Sprache verfügbaren Dokumente – insbesondere auch zu Verfahrensfragen – in das UVP-Verbundportal eingestellt:
http://www.uvp-verbund.de (Suchwort: Erstes Kernkraftwerk Polen)
Interessierte Teile der Öffentlichkeit, die Anmerkungen zur Umweltverträglichkeits-dokumentation machen oder Anträge dazu stellen wollen, müssen ihre Stellung-nahmen bis zum 13. Dezember 2022 per E-Mail an den Generaldirektor für Umwelt-schutz (Generalny Dyrektor Ochrony Srodowiska) unter der Adresse
npp.poland.DE@gdos.gov.pl senden.
Bei Briefpost lautet die Adresse Generalny Dyrektor Ochrony Srodowiska, ul. Wawelska 52/54, 00-922 Warzawa, Polen.