Errichtung und Betrieb von zehn Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet „Löwitz West“ (WKA Rehna) Bekanntmachung Online-Konsultation
Verfasst: 24.10.2022, 09:52
Errichtung und Betrieb von zehn Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet „Löwitz West“ (WKA Rehna) Bekanntmachung Online-Konsultation
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) und § 5 Abs. 1, 3, 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 24. Oktober 2022
Nr.B 55/22 | 24.10.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die KNE Windpark Nr. 17 GmbH & Co. KG (Obotritenring 40, 19053 Schwerin) plant die Errichtung und den Betrieb von zehn Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet Nr. 02/21 „Löwitz West“ nach dem 3. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM), Kapitel 6.5 Energie in der Gemarkung Klein Rünz, Flur 1, Flurstück 29, 65, 76, 33, 81, 130 und 131, in der Gemarkung Torisdorf, Flur 1, Flurstück 110, 145 und 146, in der Gemarkung Falkenhagen, Flur 1, Flurstück 4 und 73, in der Gemarkung Rabensdorf, Flur 1, Flurstück 123 sowie in der Gemarkung Cordshagen, Flur 1, Flurstück 11. Geplant sind Anlagen vom Typ Vestas V150-5.6 mit einer Nennleistung von 5,6 MW je Windkraftanlage und einer Gesamthöhe von je 241 m.Nr.B 55/22 | 24.10.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Anlagen sollen voraussichtlich im Jahr 2023 in Betrieb genommen werden.
Anstelle des eines Erörterungstermins wird aufgrund der Vorgaben hinsichtlich der COVID-19 Pandemie eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG in der Zeit vom 1. November 2022 bis einschließlich 22. November 2022 durchgeführt.
Für die Online-Konsultation werden den Einwender*innen (zur Teilnahme Berechtigten gemäß § 5 Abs. 4 PlanSiG) und der Öffentlichkeit die zu behandelnden Informationen ab dem 1. November 2022 über
die Internetseite des StALU WM (http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Press ... machungen/)
sowie über
das UVP Portal M-V (http://www.uvp-verbund.de/mv) unter dem Suchbegriff „WKA Rehna“ zugänglich gemacht.
Die Antragstellerin und diejenigen, die gültige Einwendungen erhoben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Einwender*innen, die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das StALU WM weist darauf hin, dass auch der E-Mail-SPAM-Ordner bezüglich eines Posteingangs des STALU WM geprüft werden sollte. Die persönliche Benachrichtigung enthält Informationen zur individuellen Einwendernummer, zum Einwendungskatalog sowie zum konkreten Procedere.
Den Einwender*innen wird die Möglichkeit gegeben, ihre Einwendung gem. § 5 Abs. 4 PlanSiG bis einschließlich 22. November 2022 schriftlich beim StALU WM (Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg; Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft; Bleicherufer 13; 19053 Schwerin) oder per E-Mail (StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de) unter dem Betreff: „Einwendung WKA Rehna“ mittels eines beigefügten unterschriebenen Dokuments (z.B. als PDF) zu erläutern.
Name und Anschrift der Einwender*innen sind in den Äußerungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Online-Konsultation eröffnen keine neuen, zusätzlichen Einwendungsmöglichkeiten. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt.
Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht selbständig anfechtbar.