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Errichtung und Betrieb von 19 Windkraftanlagen (WKA Stralendorf I), Bekanntmachung des Vorhabens

Verfasst: 24.10.2022, 09:56
von Maik Thomaß

Errichtung und Betrieb von 19 Windkraftanlagen (WKA Stralendorf I), Bekanntmachung des Vorhabens

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 24. Oktober 2022

Nr.B 56/22 | 24.10.2022 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Alterric IPP GmbH (Holzweg 87, 26605 Aurich) plant die Errichtung und den Betrieb von 19 Windkraftanlagen im WEG 14/18 Stralendorf, Gemarkung Stralendorf, Flur 3: Flurstücke 144/2, 202, 203, 204, 121, 122, 128, 137, 235/1 sowie Flur 1: Flurstücke 224, 271, 273 und 323; Gemarkung Warsow, Flur 1: Flurstücke 122, 137, 142, 149 und 159; Gemarkung Kothendorf, Flur 1: Flurstücke 16 und 20. Geplant sind Anlagen des Typs ENERCON E-138 EP3 E2 mit 159,36 m Nabenhöhe, einer Gesamthöhe von 228,65 m und einer Nennleistung von 4.2 MW.



Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).



Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.



Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.



Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Natur- und Artenschutz, Nachlaufströmungsgutachten, Gutachten zu Risiken durch Eiswurf/Eisfall und Bauteilversagen) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Brand und Katastrophenschutz
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Wasser und Boden
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim, Straßen und Tiefbau
  • Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
  • Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, Luftfahrtbehörde
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • Straßenbauamt Schwerin
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
  • Landesforst M-V
  • WEMAG AG
  • 50hertz


Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 1. November 2022 bis einschließlich 30. November 2022 zu den angegebenen Zeiten im



Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft



Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr

Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr



Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Diese soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 14:00 Uhr erfolgen.



Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.



Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Stralendorf I“



https://www.uvp-verbund.de/portal/



Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 1. November 2022 bis einschließlich 2. Januar 2023 schriftlich bei der o. g. Behörde oder per E-Mail an:



StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de



unter dem Betreff: „Einwendung WKA Stralendorf I“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.



Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.



Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.



Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.



Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation erfolgen die Bekanntmachungen über die Bestimmung eines Erörterungstermins gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG, über dessen Durchführung gemäß § 12 Abs. 1 S. 5 9. BImSchV sowie dessen Gestaltung zu einem späteren Zeitpunkt im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM.



Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.