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Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Vestas V112 3,3 MW im Windpark Miltzow

Verfasst: 01.11.2022, 09:44
von Maik Thomaß

Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Vestas V112 3,3 MW im Windpark Miltzow

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.B 436 | 01.11.2022 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 05.06.2014, in der mit Eingang am 13.08.2015 geänderten Fassung und in der mit Eingang am 05.11.2021 ergänzten Fassung, die Fa. Altenhagen Wind GmbH & Co. KG mit Sitz in 18519 Sundhagen OT Behnkendorf, Am Mühlbach 9 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Vestas V112 mit einer Nennleistung von je 3,3 MW und mit einer Gesamtbauhöhe von jeweils 175 m in der Gemeinde Sundhagen, Gemarkung Reinkenhagen, Flur 1, Flurstücke 165/5, 65/5 und 113/2 gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.

Das Vorhaben wurde am 04.07.2022 im Amtlichen Anzeiger Nr. 27 (AmtsBl. M-V/AAz. 2022 S. 332) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist am 12.09.2022 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG i. V. m. § 12 Absatz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, bekannt:

Der mit der o. g. öffentlichen Bekanntmachung vom 04.07.2022 anberaumte Erörterungstermin

für den 09.11.2022

wird verlegt.

Der Termin für die Durchführung einer Online-Konsultation gem. § 5 PlanSiG wird schnellstmöglich bekannt gegeben. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.