Bundespolizisten vollstrecken am Wochenende innerhalb von einer Stunde drei Haftbefehle
Den Auftakt machte die fahndungsmäßige Überprüfung eines 35-jährigen polnischen Staatsangehörigen auf der Autobahn 11 in Richtung, der zugleich von der Staatsanwaltschaften Mannheim und Heidelberg gesucht wurde. In Mannheim hatte er wegen Körperverletzung eine Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro sowie 81 Euro Kosten zu entrichten. Bei Nichtzahlung wären 35 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Er entschied sich für die Zahlung der Geldstrafe. Die Heidelberger Staatsanwaltschaft suchte ihn wegen Körperverletzung. Bei der Inaugenscheinnahme seines Kraftfahrzeuges bekam er noch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, da er noch ein Reizstoffsprühgerät ohne Prüfzeichen mit sich führte .
Knapp vierzig Minuten später wurde ein 31-jähriger Pole auf der Autobahn 11 in Richtung Polen überprüft. Gegen ihn lag eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Hagen zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls vor. Demnach hat die Person eine Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monate zu verbüßen. Der polnische Staatsangehörige wurde in Justizvollzugsanstalt Stralsund überführt.
Nur 15 Minute später ergab eine Kontrolle an gleicher Stelle die Verhaftung eines 24-jährigen polnischen Staatsangehöriger. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person, ergab eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen und Urkundenfälschung. Demnach hat der 24-Jährige eine Geldstrafe in Höhe von 900,00 Euro sowie 82,50 Euro Kosten zu entrichten. Bei Nichtzahlung wären 45 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Er ersparte sich durch Zahlung der Geldstrafe und Kosten die alternativ angesetzte Haftstrafe.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5358506