Mehr rechtliche Betreuungen in Mecklenburg-Vorpommern

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Maik Thomaß
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Mehr rechtliche Betreuungen in Mecklenburg-Vorpommern

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Mehr rechtliche Betreuungen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin - Die Zahl der Betreuungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern ist im Vergleich zu 2020 gestiegen. Im Jahr 2021 waren demnach mehr als 35.400 Betreuungsverfahren anhängig. Das waren rund 2.000 mehr als 2020. Somit sind in Mecklenburg-Vorpommern auch die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger weiterhin hoch. Sie lagen im letzten Jahr bei ca. 34 Mio. Euro. Der Anteil davon für die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer lag bei rund 31 Mio. Euro“, so Justizministerin Bernhardt. Sie dankt allen beruflichen Betreuerinnen und Betreuern. Auch würdigt sie die Leistung der Ehrenamtlichen, oftmals Familienangehörige, die eine Betreuung übernehmen.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz wird heute um 17 Uhr im Stadtteil- und Begegnungszentrum Rostock-Südstadt über die Vorsorgevollmacht informieren und rät allen zu einer individuellen rechtzeitigen Vorsorgevollmacht. „Unabhängig vom Alter sollte sich jeder und jede Erwachsene vor unerwarteten Ereignissen absichern. Sie sollten sich rechtzeitig darüber Gedanken machen, welche Vertrauensperson die Aufgabe der Betreuung im plötzlichen Fall einer Krankheit oder eines Unfalls übernimmt. Damit wird verhindert, dass vom Gericht eine fremde Person als rechtliche Betreuung bestellt wird. Auch ist zu beachten, dass bis zum Jahresende noch gilt: Selbst Eheleute können sich noch nicht automatisch gegenseitig im Fall einer Betreuungsbedürftigkeit, zum Beispiel in Gesundheitsangelegenheiten, vertreten. Das Problem wird sich wird erst im Jahr 2023 abschwächen, wenn die Gesetzesänderung zum befristeten Notvertretungsrecht für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften in Kraft tritt. Dieses Notvertretungsrecht wird kurzfristig rechtliche Betreuungen vermeiden. Es ersetzt aber keine umfassende Vorsorgevollmacht. Denn auch dann kann das Fehlen einer umfassenden Vorsorgevollmacht, die die Betreuung im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit regelt, erforderlichenfalls zu einer gerichtlich veranlassten rechtlichen Betreuung führen“, sagte Ministerin Bernhardt in Rostock.

Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz hat für all diese Fragen die Broschüre ‚Das Betreuungsrecht‘ herausgebracht. Hierin wird über die Vorsorgevollmacht und alle diesbezüglichen Belange informiert. Auf der Internetseite http://www.jm.mv-regierung.de steht die Broschüre zum ->Download bereit. Die Broschüre kann auch kostenlos bestellt werden.
Redaktion Maik Thomaß
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