Genehmigungsverfahren der Litec-LLL GmbH zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Produktion von hochreinen Metallhalogeniden
Verfasst: 07.11.2022, 06:20
Genehmigungsverfahren der Litec-LLL GmbH zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Produktion von hochreinen Metallhalogeniden
Nr.B 440 | 07.11.2022 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Bekanntmachung zur Aufhebung des Erörterungstermins nach § 12 Absatz 1 Satz 3 9. BImSchV
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 10.05.2021, in der mit Eingang am 25.07.2022 ergänzten Fassung, die Fa. Litec-LLL GmbH mit Sitz in 17489 Greifswald, Siemensallee 1 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Produktion von hochreinen Metallhalogeniden, mit einer Kapazität von 150 t/a für die Metalliodidherstellung und einer Kapazität von 10 t/a für die Metallfluoridherstellung gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBI. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.Bekanntmachung zur Aufhebung des Erörterungstermins nach § 12 Absatz 1 Satz 3 9. BImSchV
Der Standort der beantragten Anlage befindet sich im Landkreis Vorpommern-Greifswald in der Stadt Greifswald, Gemarkung Greifswald, Flur 14, Flurstück 116/74.
Das Vorhaben wurde gemäß § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG und §§ 8 bis 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV), neugefasst durch Bekanntmachung vom 29.05. 1992 (BGBI. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, im Amtlichen Anzeiger – Beilage zum Amtsblatt für M-V und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.
Der, laut vorstehender Bekanntmachung, für den am 23.11.2022 ab 09.30 Uhr und, falls erforderlich, an den Folgetagen im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Dienststelle Stralsund, Badenstraße 18 anberaumte Erörterungstermin wird nach § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 1 der 9. BImSchV aufgehoben.