Errichtung und Betrieb von 1 Windenergieanlage im Windpark Görmin/Göslow
Verfasst: 07.11.2022, 06:29
Errichtung und Betrieb von 1 Windenergieanlage im Windpark Görmin/Göslow
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV, auf Antrag des Antragstellers
Nr.AB 33/22 | 07.11.2022 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, auf Antrag des Antragstellers bekannt:Nr.AB 33/22 | 07.11.2022 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Mit Bescheid ÄG 004/22 vom 13.10.2022, Az: StALU MS 51-571/1648-2/2018, (in Bezug auf den Ursprungsbescheid G 001/22 vom 03.01.2022 „Errichtung und Betrieb von 1 Windenergieanlage im Windpark Görmin/Göslow“) wurde der Firma MCL Regenerativ GmbH mit Sitz in 73765 Neuhausen, eine Genehmigung gemäß § 16 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Entscheidungsumfang
Der Firma MCL Regenerativ GmbH mit Sitz in 73765 Neuhausen auf den Fildern, Zabergäustraße 3 wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ Enercon E-138 EP3 E2 (ursprüngliche Anlage des Typ Enercon E-126 EP 3) im Windpark Görmin/Göslow“, im Landkreis Vorpommern-Greifswald, auf dem Gebiet der Gemeinde Görmin (Gemarkung Göslow, Flur 1, Flurstück 268/1) erteilt.
Die Festlegung zum Naturschutzrecht aus dem Bescheid G 001/22 vom 03.01.2022 wird aufgehoben und mit diesem Bescheid ersetzt.
Entscheidungsinhalt
Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlage:
(Änderung des Anlagentyps von ENERCON E-126 EP3 aus der Genehmigung G 001/22 vom 03.01.2022 in ENERCON E-138 EP3 E2)
WEA-Nr.: „WEA W1“
WEA-Typ: ENERCON E-138 EP3 E2
Nennleistung: 4,2 MW
Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33: E 33388767; N 5983461
Nabenhöhe: 131 m (130,8 m)
Rotorradius: 69,1 m
Gesamthöhe (gerundet): 199,9 m
Gemarkung: Göslow
Flur: 1
Flurstück des WEA-Fundamentes: 268/1
Änderung der Naturschutzmaßnahmen M2, M4 und M5 des landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) gem. eingereichtem LBP vom 22.06.2022
Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweisen aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen.
Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann durch den Antragsteller bei Entscheidungen nach § 4 BImSchG Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Gegen die Kostenentscheidung allein können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegen. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.
Auslegung des Bescheids
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides ÄG 004/22 liegt in der Zeit vom 08.11.2022 (erster Tag) bis 21.11.2022 (letzter Tag) im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block D, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von
07:00 –15:30 Uhr (dienstags bis 16:30, freitags bis 13:00 Uhr)
nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 0385 - 588 69 – 510 aus.
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.