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JuMiKo: Mietrecht für Energiewende anpassen
Verfasst: 10.11.2022, 18:40
von Maik Thomaß
JuMiKo: Mietrecht für Energiewende anpassen
Schwerin - „Wenn wir die Energiewende und auch das Energiesparen voranbringen wollen, müssen wir alle Voraussetzungen dafür schaffen. Einen Baustein dafür sehe ich in dem Beschluss der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister, wonach es künftig einfacher werden könnte, steckerfertige Mini-Photovoltaikanlagen an Wohnhäusern zu installieren. Diesem Beschlussvorschlag war Mecklenburg-Vorpommern beigetreten. Das Anbringen einer solchen Anlage ist wohnungseigentumsrechtlich oftmals als bauliche Veränderung eingestuft wegen der Auswirkungen auf das Gesamterscheinungsbild des Gebäudes. Die Mehrheit der Wohnungseigentümergemeinschaft müsste im Regelfall zustimmen. Im Wohnraummietrecht bedarf es meistens der Genehmigung des Vermieters. Diese rechtlichen Hürden sollten abgesenkt werden. Daher haben wir auf der JuMiKo beschlossen, den Bundesminister der Justiz um einen gesetzgeberischen Reformvorschlag zu bitten“, sagte Justizministerin Bernhardt nach der Konferenz. Laut Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister möge der Bundesminister der Justiz einen Vorschlag für die Erweiterung des Katalogs der privilegierten Maßnahmen des § 20 Abs. 2 WEG bzw. § 554 BGB vorlegen, um die Errichtung von steckerfertigen Mini-Photovoltaikanlagen zu erleichtern.
„Wenn die Kataloge der privilegierten Maßnahmen, auf deren Gestattung Wohnungseigentümerinnen und –eigentümer sowie Mietende einen Anspruch haben, erweitert wird, ist mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit geschaffen. Daher ist der Schritt notwendig. Der Beschluss geht in eine wegweisende Richtung. Außerdem wäre es eine maßvolle Änderung, die auch die Interessen von Vermieterinnen und Vermietern im Blick hat“, stellt Ministerin Bernhardt in Berlin klar.