Mieterinnen und Mieter trotz Zahlungsrückstand schützen

Benutzeravatar
Maik Thomaß
Administrator
Beiträge: 37637
Registriert: 12.04.2016, 14:03
Wohnort: Rostock

Mieterinnen und Mieter trotz Zahlungsrückstand schützen

Ungelesener Beitrag von Maik Thomaß »

Mieterinnen und Mieter trotz Zahlungsrückstand schützen

Schwerin - „Die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt und auch die hohe Inflation drängen zum Handeln. Ich freue mich, dass wir uns mit dem gemeinsamen Beschlussvorschlag aus Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister durchsetzen konnten. Wir müssen jetzt vorsorgen, um Mieterinnen und Mieter umfassend zu schützen. Wer innerhalb der gesetzlichen Schonfrist seine Mietschulden begleicht, sollte nicht nur vor der außerordentlichen, sondern in gleicher Weise auch vor der ordentlichen Kündigung geschützt sein“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der JuMiKo in Berlin.

„Sollten Mieterinnen und Mieter zum Beispiel wegen hoher Energiepreise bei der Zahlung der Betriebskosten in Verzug geraten, soll für einen befristeten Zeitraum das Kündigungsrecht der Vermieterinnen und Vermieter beschränkt werden. Bei Zeitmietverträgen und Mietverträgen mit befristetem Kündigungsausschluss soll ein ordentliches Kündigungsrecht für Mieterinnen und Mieter geschaffen werden für die Fälle, in denen der Mieterin oder dem Mieter aufgrund neuer unvorhersehbarer Umstände die Bindung an den Mietvertrag bis zum Ablauf der Befristung unzumutbar ist. Mit unserem Beschluss der JuMiKo setzen wir uns ferner dafür ein, dass für Mietende ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung geschaffen wird. Eine solche Bescheinigung des Vormieters wird oftmals bei der Anmietung einer neuen Wohnung oder auch vielen Vertragsabschlüssen gefordert, obwohl das Ausstellen einer derartigen Bescheinigung bislang nicht Pflicht war. Das soll sich zugunsten des Schutzes für Mieterinnen und Mieter ändern“, so Ministerin Bernhardt. Der JuMiKo-Beschluss wird dem Bundesministerium der Justiz zugeleitet.
Redaktion Maik Thomaß
Antworten

Zurück zu „MVL 2022“