Mieterinnen und Mieter trotz Zahlungsrückstand schützen
„Sollten Mieterinnen und Mieter zum Beispiel wegen hoher Energiepreise bei der Zahlung der Betriebskosten in Verzug geraten, soll für einen befristeten Zeitraum das Kündigungsrecht der Vermieterinnen und Vermieter beschränkt werden. Bei Zeitmietverträgen und Mietverträgen mit befristetem Kündigungsausschluss soll ein ordentliches Kündigungsrecht für Mieterinnen und Mieter geschaffen werden für die Fälle, in denen der Mieterin oder dem Mieter aufgrund neuer unvorhersehbarer Umstände die Bindung an den Mietvertrag bis zum Ablauf der Befristung unzumutbar ist. Mit unserem Beschluss der JuMiKo setzen wir uns ferner dafür ein, dass für Mietende ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung geschaffen wird. Eine solche Bescheinigung des Vormieters wird oftmals bei der Anmietung einer neuen Wohnung oder auch vielen Vertragsabschlüssen gefordert, obwohl das Ausstellen einer derartigen Bescheinigung bislang nicht Pflicht war. Das soll sich zugunsten des Schutzes für Mieterinnen und Mieter ändern“, so Ministerin Bernhardt. Der JuMiKo-Beschluss wird dem Bundesministerium der Justiz zugeleitet.