Witterungsbedingte Verkehrsunfälle in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenplatte
Verfasst: 20.11.2022, 06:42
Witterungsbedingte Verkehrsunfälle in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenplatte
So prallte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, gegen 7:45 Uhr, ein Pkw allein beteiligt gegen einen Straßenbaum, nachdem die Fahrerin auf der Landesstraße 273 vor der Ortslage Bresewitz in Fahrtrichtung Friedland im Ausgang einer Rechtskurve die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlor und nach links von der Fahrbahn abkam. Die 26- jährige Deutsche wurde bei dem Aufprall nach derzeitigem Kenntnisstand leicht verletzt, weshalb sie anschließend in das Neubrandenburger Krankenhaus gefahren wurde. Der bei dem Verkehrsunfall entstandene Sachschaden wird gegenwärtig auf rund 15.000 Euro geschätzt. Der Pkw war nicht mehr fahrbereit und musste entsprechend geborgen werden. Die 26-Jährige hatte ihre Sommerreifen am Pkw noch nicht wechseln lassen.
Im Landkreis Vorpommern-Greifswald ereigneten sich bislang sieben Glätteunfälle. So kam es gegen 9:35 Uhr auf der Bundesstraße 110, zirka 600 Meter vor der Abfahrt nach Mellenthin aus Richtung Usedom (Stadt) zu einem Zusammenstoß zwischen zwei Pkw, bei dem ein geschätzter Gesamtsachschaden von rund 20.000 Euro entstand. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen geriet ein Pkw Mercedes-Benz aufgrund von Straßenglätte in den Gegenverkehr und stieß dort mit einem Pkw VW zusammen. Beide Fahrzeuge waren im Anschluss nicht mehr fahrbereit und mussten geborgen werden. Verletzt wurde bei diesem Verkehrsunfall niemand.
Von Schnee und Straßenglätte war in den frühen Morgenstunden auch der Landkreis Vorpommern-Rügen betroffen. Hier ereigneten sich nach derzeitigen Kenntnissen jedoch keine witterungsbedingten Verkehrsunfälle.
Leider musste die Polizei am heutigen Tag auch feststellen, dass bei den winterlichen Straßenverhältnissen nicht alle Fahrzeuge eine Winterbereifung aufwiesen. Dies kann insbesondere bei der Leistungsabrechnung gegenüber der Versicherung Probleme mit sich bringen. Zudem droht dem Fahrer/der Fahrerin ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Auch als Halter/-in riskiert man mit falscher Bereifung eine Geldbuße in Höhe von 75 Euro. Wer statt Winterreifen sogenannte Ganzjahresreifen fährt, erfüllt die Vorschriften im Sinne der situativen Winterreifenpflicht ebenfalls, wenn diese das "Alpine"-Symbol oder die M+S-Kennzeichnung aufweisen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/5374454