Mit knapp 3,7 Promille liegend auf dem Bahnsteig
Verfasst: 21.11.2022, 16:50
Mit knapp 3,7 Promille liegend auf dem Bahnsteig
Da die Person offensichtlich hilfsbedürftig war, verständigte dieser die Bundespolizisten am Hauptbahnhof. Bei deren Eintreffen stellten sie fest, dass der Mann ansprechbar war und über Schmerzen im Bauchbereich klagte. Da der Mann schwache Vitalfunktionen aufwies, wurde ein Rettungswagen angefordert. Der Mann lehnte jedoch jegliche medizinische Hilfe ab.
Um eine Person zu ermitteln, die sich um den Mann und die Kinder kümmern kann, wurden die Personaldaten von ihm aufgenommen. Bei einem Datenabgleich im Fahndungscomputer konnten die Beamten dann feststellen, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Schwerin zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro vorlag. Dieser wurde erlassen, nachdem er durch das Amtsgericht Schwerin im Februar 2020 wegen Diebstahls zur Zahlung der Geldstrafe verurteilt wurde.
Da er der Zahlung bisher nicht nachgekommen ist und er auch den Betrag vor Ort nicht begleichen konnte, muss er nun eine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen und wurde in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingewiesen. In Abstimmung mit der Mutter der Kinder und dem Vater verblieben diese bei der in Schwerin lebenden Großmutter. Zudem erfolgte eine Unterrichtung des Jugendamtes.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/5375588