Rede des Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, zum Studierenden-Energiepreispauschalengesetz

Benutzeravatar
Maik Thomaß
Administrator
Beiträge: 37637
Registriert: 12.04.2016, 14:03
Wohnort: Rostock

Rede des Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, zum Studierenden-Energiepreispauschalengesetz

Ungelesener Beitrag von Maik Thomaß »

Rede des Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, zum Studierenden-Energiepreispauschalengesetz

Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Es heißt ja immer: Jugend ist schön, unbeschwert. Doch in diesen Tagen? Die jungen Menschen haben in der Coronapandemie auf viel verzichten müssen, jetzt der Krieg mit seinen Folgen. Nein, früher war nicht alles besser, aber wer in diesen Zeiten seine Jugend erlebt, der hat es nicht so leicht. Umso wichtiger, dass wir immer auch an die junge Generation denken beim Bewältigen der Krise, dass wir sie nicht alleine lassen. Dazu ist dieser Gesetzentwurf da.

Die Energiepreispauschale ist da, für Studierende, für Fachschülerinnen und Fachschüler: 200 Euro, die die steigenden Kosten abfedern, 200 Euro, die das Leben ein Stück leichter machen, 200 Euro, die ein Stück mehr Freiheit bringen. Fachschülerinnen und Fachschüler, sie sollen sich auf ihre Ausbildung konzentrieren, mehr konzentrieren als auf ihre Heizkosten, Studierende sollen sich lieber über die Hausarbeit den Kopf zerbrechen als über ihre Stromrechnung. Das ist mein Ziel als Bundesbildungsministerin.

Was sieht der Gesetzentwurf konkret vor? Anspruch haben alle, die an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind. Stichtag ist der 1. Dezember 2022. Das gilt auch für Studierende aus anderen Ländern, die in Deutschland leben. Fachschülerinnen und Fachschüler sind ebenfalls berechtigt, auch Berufsfachschülerinnen und -schüler, die einen mindestens zweijährigen Bildungsgang absolvieren mit berufsqualifizierendem Abschluss. Insgesamt sind das fast 3,5 Millionen junge Menschen – in allen Bundesländern, an zahlreichen Hochschulen und Ausbildungsstätten. Sie können einen Antrag stellen und das Geld erhalten. Das hat es in dieser Dimension noch nicht gegeben.

Um die Dimension auch einmal klar zu machen, weil es ja sehr oft mit den Studienkrediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau und deren Auszahlungswegen verglichen wird: Damals waren es 181.000 Antragsteller, wir reden hier über 3,5 Millionen Anträge in kurzer Zeit. Und deswegen haben wir auch keine Blaupause. Ja klar, man wünscht sich: Knopf drücken und das Geld ist auf den Konten. Weil ich ja weiß, was von der Opposition kommt: Sie haben die Regierungsbank verlassen und eine Hypothek hinterlassen. Ich suche noch heute die von Minister Altmaier versprochene digitale bürgerfreundlichste Verwaltung Europas. Fehlanzeige! Bei der Digitalisierung haben wir riesigen Aufholbedarf.

Wir haben viele Hochschulen, viele Fachschulen, aber es gibt kein bundesweites Verzeichnis mit den notwendigen Daten. Es wird eine Onlineplattform geben, auf der man das Geld beantragen kann. Wir arbeiten mit Hochdruck daran. Die Länder sind eingebunden; denn ohne sie geht es nicht. Und alle haben ein Ziel: dass es möglich wird. Sachsen-Anhalt steht bereit, besondere Verantwortung zu übernehmen, seine Expertise einzubringen von BAföG Digital. Ich bin zuversichtlich, dass die Plattform spätestens Anfang 2023 freigeschaltet wird. Unser Ziel ist: am Ende des Winters. Da kommen die Heizkostenabrechnungen. Da müssen die 200 Euro auf den Konten sein.

BAföG-Empfänger erhalten zusätzlich mehr Geld durch unsere BAföG-Reform und die zwei Heizkostenzuschüsse. Wir haben dafür gesorgt, dass die Schulen warm bleiben, dass die Hochschulen ihre Stromrechnung bezahlen können – weil uns die jungen Menschen wichtig sind, weil wir wollen, dass sie wieder etwas unbeschwerter leben können, lernen können, ihre Talente entfalten können. Davon profitieren wir übrigens alle. Ihre Interessen sind unsere Interessen. Wir vergessen das nicht.
Redaktion Maik Thomaß
Antworten

Zurück zu „Vermischtes“