Fahrzeugführer in der Probezeit gefährdet den Straßenverkehr
Verfasst: 12.12.2022, 17:40
Fahrzeugführer in der Probezeit gefährdet den Straßenverkehr
Dies gelang den Beamten zunächst nicht, da der Fahrzeugführer des Audis mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit auf der Bundesstraße 192 in Richtung Waren fuhr. Hierbei überholte das Fahrzeug auf der Strecke mehrere Kolonnen. In Folge eines Überholvorganges mussten die überholten Fahrzeuge sowie der Gegenverkehr stark abbremsen, um eine Kollision zu vermeiden. Weiterhin überholte der Fahrzeugführer hinter der Ortschaft Möllenhagen trotz bestehenden Überholverbotes. Neben der Feststellung einer Unterschreitung des Gefährdungsabstandes auf unter 10 Meter, überschritt der Audi-Fahrer mehrfach die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h auf der Bundesstraße 192. Höchstwert war hierbei die gemessene Geschwindigkeit von 216 km/h. Hinter dem Abzweig Groß Dratow fuhr der Audi weiter auf die Kreisstraße 29 und konnte letztlich auf dieser gestoppt werden.
Bei dem Fahrzeugführer handelt es sich um einen 20-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus dem Raum Neustrelitz. Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellten die Beamten fest, dass dieser erst seit einem Jahr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit wurde eine Atemalkoholkontrolle durchgeführt, welche einen Wert von 0,29 Promille ergab. Zudem besteht der Verdacht, dass der Pkw-Fahrer unter dem Einfluss berauschender Mittel stand. Durch die hinzugezogenen Beamten des Polizeihauptrevieres Waren wurde der 20-Jährige zur Blutprobenentnahme in das Krankenhaus nach Waren gebracht.
Das Fahrzeug und die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt.
Gegen den 20-Jährigen ermitteln nun Beamte der Kriminalkommissariatsaußenstelle Waren unter anderem wegen des verbotenen Kraftfahrzeugrennens und der Gefährdung des Straßenverkehrs. Weiterhin wurde die zuständige Führerscheinstelle über den Sachverhalt informiert.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108770/5392519