Zeugnisübergabe nach Zweiter juristischer Staatsprüfung
Verfasst: 20.12.2022, 18:36
Zeugnisübergabe nach Zweiter juristischer Staatsprüfung
„Die berufliche Zukunft könnte kaum besser sein. Der juristische Nachwuchs wird in vielen Bereichen gebraucht. Schon heute fehlen an der einen oder anderen Stelle ausreichend qualifizierte Nachwuchskräfte, um die ausscheidenden Juristinnen und Juristen zu ersetzen. Und die Tendenz ist steigend. Dies gilt für die Justizverwaltungen, für die Rechtsanwaltschaft und Notariate und für die Behörden und Unternehmen. Wir wissen schon jetzt, dass Mecklenburg-Vorpommern seinen Bedarf mit den eigenen Referendarinnen und Referendare dauerhaft nicht decken können wird. Obwohl momentan die Situation durchaus gut ist. Allein in diesem Jahr haben in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 110 Referendarinnen und Referendare die Zweite juristische Staatsprüfung abgelegt. Aktuell sind nach diesem Durchgang insgesamt 283 Referendarinnen und Referendare in der Justiz beschäftigt. Das sind so viele wie lange nicht in unserem Land. Diese gute Entwicklung gilt es zu verstetigen. Die Optimierung des Rechtsreferendariats in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Daueraufgabe. Wichtige Meilensteine waren bislang die Erhöhung der Anwärtervergütung mit der Verbeamtung im Referendariat, die in einigen anderen Ländern nach unserem Vorstoß ebenso wiedereingeführt wird. Aber auch die Schaffung einer Ombudsstelle gehört dazu. Außerdem trägt die Möglichkeit, ab dem Jahr 2023 unter bestimmten Voraussetzungen das Referendariat in Teilzeit absolvieren zu können, zur Familienfreundlichkeit bei“, erklärt Ministerin Bernhardt weiter.