Seite 1 von 1

Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Vestas V112 3,3/3,45 MW im Windpark Miltzow

Verfasst: 27.12.2022, 09:29
von Maik Thomaß

Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Vestas V112 3,3/3,45 MW im Windpark Miltzow

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) und § 5 Abs. 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Nr.B 449 | 27.12.2022 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Eingang vom 09.07.2014 und der mit Eingang am 05.11.2021 zuletzt geänderten Fassung, die Fa. W.I.N.D GmbH mit Sitz in 17489 Greifswald, Herrenhufenstraße 1 (ehemals 18516 Süderholz OT Griebenow, Schlossweg 3), einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Vestas V112 mit einer Nennleistung von 3,3/3,45 MW und mit einer Gesamtbauhöhe von 175 m am Standort Gemarkung Reinkenhagen, Flur 1, Flurstück 168/3 gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.

Das Vorhaben wurde am 04.07.2022 im Amtlichen Anzeiger Nr. 27 (AmtsBl. M-V/AAz. 2022 S. 330) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht. Der für das o. g. Verfahren anberaumte Erörterungstermin wurde am 01.11.2022 im Amtlichen Anzeiger (AmtsBl. M-V/AAz. 2022 S. 495) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern (Nr. B 437) und auf dem UVP-Portal des Landes M-V abgesagt.

Anstelle des Erörterungstermins gem. § 10 Abs. 6 BImSchG wird aufgrund der Vorgaben hinsichtlich der COVID-19 Pandemie eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG in der Zeit vom 02.01.2023 bis 16.01.2023 durchgeführt.

Die Einwender haben bis zum 16.01.2023 die Gelegenheit sich nochmals zu ihren vorgebrachten Einwendungen zu äußern. Zu diesem Zweck werden sie von der Genehmigungsbehörde mit den notwendigen Unterlagen extra angeschrieben. Einwender, die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das Vorbringen neuer Einwendungen ist hiermit ausgeschlossen.

Die Konsultationsunterlagen sind auf dem zentralen Internetportal UVP Verbund Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder, Bundesland M-V unter dem Register Erörterungstermin ab dem 02.01.2023 zugänglich.

Link: https://www.uvp-verbund.de

Zusätzlich besteht das Angebot zur Einsichtnahme der Unterlagen in Papierform im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Ossenreyerstraße 56
18439 Stralsund

Montag 07.00 – 15.30 Uhr
Dienstag 07.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag 07.00 – 15.30 Uhr
Freitag 07.00 – 14.00 Uhr

Über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens wird nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entschieden.