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Flüssiggaslagerbehälter in Brenz

Verfasst: 02.11.2016, 11:37
von Maik Thomaß

Flüssiggaslagerbehälter in Brenz

Brenz. Die Hanse Werk AG, Schleswag-HeinGas-Platz 1, 25451 Quickborn, beantragt die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Flüssiggaslagerbehälters gemäß AD 2000 Merkblatt HP 801 Nr. 25 für Anlagen der Gruppe B, mit einem Fassungsvermögen von 29,9 t am Standort Brenz (Nr. 9.1.1.2 V des Anhangs der 4. BImSchV) 19306 Brenz, Gemarkung Brenz, Flur 1, Flurstück 115/18.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach dem § 3 c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 9.1.1.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.