Unbehandeltes Ballastwasser in die Hafengewässer von Hamburg und Bremen eingeleitet
Ballastwasser wird von Seeschiffen aufgenommen, um während der Fahrt ohne oder mit nur geringer Ladung eine ausreichende Stabilität des Schiffes zu gewährleisten. Das Ballastwasserübereinkommen regelt die Bedingungen für den Austausch und die Behandlung des Ballastwassers. Durch sorgfältige Kontrolle der zu führenden Schiffstagebücher konnte festgestellt werden, dass konkrete Hinweise auf das Einleiten von unbehandeltem Ballastwasser in die Hafengewässer der Hansestädte Hamburg und Bremen vorlagen.
Aufgrund dieses Verdachtes wurden mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Kapitän und andere Verantwortliche aufgenommen. Die Summe der zu erhebenden Bußgelder wurde in Abstimmung mit den zuständigen Behörden festgelegt. Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass während der zurückliegenden Reiseroute des Schiffes Einleitungen von unbehandeltem Ballastwasser auch in den Hoheitsgewässern der Niederlande und England stattgefunden haben.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108749/5423616