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Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA Lübz Süd I)

Verfasst: 13.02.2023, 16:26
von Maik Thomaß

Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA Lübz Süd I)

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 5 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) vom 13. Februar 2023

Nr.B 11/23 | 13.02.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG (Leibnizplatz 1, 18055 Rostock) plant die Errichtung und den Betrieb von 3 Windkraftanlagen (WKA)am Standort 19386 Lübz, Gemarkung Lübz, Flur 8, Flurstücke 3, 4, 31, 32/1, 32/2, 33. Geplant sind 3 WKA vom Typ Nordex N 163 – 6,8 MW mit einer Leistung von je 6,8 MW und einer Gesamthöhe von 245,5 m. Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt.



Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Abs. 2 UVPG i. V. m. § 7 Abs. 2 in Verbindung mit Nummer 1.6.3 der Anlage 1 UVPG durchgeführt.



Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.



Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich daraus, dass am Standort keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Kriterien für die standortbezogene UVP-Vorprüfung vorliegen.



Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.