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Festnahme zur Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

Verfasst: 20.02.2023, 09:48
von Maik Thomaß

Festnahme zur Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

Pomellen (ots) - Am Nachmittag des 19. Februar 2023 kontrollierten Bundespolizisten einen 23-jährigen polnischen Staatsangehörigen im Rahmen einer Kontrollstelle auf der Autobahn 11 in der Einreise.

Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft München zur Festnahme Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Als Geldstrafe waren 870 Euro sowie 78,50 Euro Verfahrenskosten zu zahlen. Der Mann zahlte die geforderten Geldsummen und ersparte sich somit 29 Tage Ersatzhaft.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5444920