Wesentliche Änderung einer Biogasanlage am Standort Kogel
Verfasst: 27.02.2023, 08:14
Wesentliche Änderung einer Biogasanlage am Standort Kogel
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 10 Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 27.02.2023
Nr.B 15/23 | 27.02.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Das Unternehmen ReFood GmbH & Co. KG, Dorfstraße 40, 19245 Kogel beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen, soweit es sich um Gülle oder Gärreste (gasdicht abgedecktes Gärrestelager) handelt, mit einer Lagerkapazität von 6.500 Kubikmetern oder mehr, Ziffer 8.13V i. V. m. 9.1.1.2V Anhang 1 der 4. BImSchV am Standort 19245 Kogel, Gemarkung Kogel, Flur 2, Flurstücke 12/3.Nr.B 15/23 | 27.02.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Für die wesentliche Änderung der Biogasanlage ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der bis dahin vorliegenden Stellungnahmen zu beteiligender Fachbehörden erfolgt vom 07. März 2023 bis einschließlich 06. April 2023 zu den angegebenen Zeiten
im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Bleicherufer 13
19053 Schwerin,
Montag-Donnerstag von 09.00 -16.00 Uhr
und Freitag von 09.00 -12.00 Uhr
Oder nach Absprache.
Für Einsichtnahme ist jedoch eine Terminabsprache unter 0385 – 59586512 erforderlich. Diese soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 12:00 Uhr erfolgen.
Außerdem erfolgt die Auslegung des Antrages in der Amtsverwaltung des Amtes Zarrentin, Kirchplatz 8 in 19246 Zarrentin am Schaalsee, während der Öffnungszeiten
Mo: mit Terminabsprache (über Amt Zarrentin 03881 838 -609 oder -602)
Di: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Mi: mit Terminabsprache (über Amt Zarrentin 03881 838 -609 oder -602)
Do: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr
Fr: mit Terminabsprache (über Amt Zarrentin 03881 838 -609 oder -602)
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Gaerrestelager-Kogel
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 07. März 2023 bis einschließlich 08. Mai 2023 schriftlich oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung Gärrestelager Kogel“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) bei den o.g. Behörden erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation erfolgen die Bekanntmachungen über die Bestimmung eines Erörterungstermins gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG, über dessen Durchführung gemäß § 12 Abs. 1 S. 5 9. BImSchV sowie dessen Gestaltung zu einem späteren Zeitpunkt im Amtlichen Anzeiger M-V sowie auf der Internetseite des StALU WM.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.