Online-Konsultation- 4 WEA im WEG Torgelow

Benutzeravatar
Maik Thomaß
Administrator
Beiträge: 37637
Registriert: 12.04.2016, 14:03
Wohnort: Rostock

Online-Konsultation- 4 WEA im WEG Torgelow

Ungelesener Beitrag von Maik Thomaß »

Online-Konsultation- 4 WEA im WEG Torgelow

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 6 und Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und i. V. m. den §§ 12 und 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) sowie des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG)

Nr.AB 09/23 | 06.03.2023 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 4 Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-138 EP3 E2 mit einer Nennleistung von 4,2 MW, einer Nabenhöhe von 160 m und einer Gesamthöhe von 229,13 m auf dem Gebiet der Gemeinde Ferdinandshof, Gemarkung Aschersleben, Flur 5, Flurstück 41/1 sowie der Stadt Torgelow, Gemarkung Torgelow, Flur 12, Flurstücke 4/3 und 4/5 im Landkreis Vorpommern-Greifswald.



Antragstellerin: ENERCON GmbH, Dreekamp 5, 26605 Aurich



Das StALU MS gibt bekannt:

Die mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 27.06.2022 bis auf Weiteres verschobene Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) erfolgt in der Zeit vom 13.03.2023 bis 31.03.2023.

Für die Online-Konsultation werden den Einwender*innen (zur Teilnahme Berechtigten gemäß § 5 Abs. 4 PlanSiG) und der Öffentlichkeit die gem. § 18 der 9. BImSchV zu behandelnden Informationen ab dem 13.03.2023 über die Internetseite des StALU MS (http://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/) zugänglich gemacht.

Die Behörden, die Antragstellerin und diejenigen, die gültige Einwendungen erhoben haben, werden von der Online-Konsultation und der damit verbundenen Verfahrensweise individuell benachrichtigt.

Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht selbständig anfechtbar.



Neubrandenburg, den 06.03.2023
Redaktion Maik Thomaß
Antworten

Zurück zu „VG 2023“