Einmal "Künstler", immer "Künstler"?
Verfasst: 09.03.2023, 07:08
Einmal "Künstler", immer "Künstler"?
Bei der Durchsuchung im Jahr 2020 konnten diverse Beweismittel erlangt werden. In einem Gerichtsverfahren erfolgte durch das Amtsgericht Rostock die Verurteilung zu 14 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein. In einer erneuten Verhandlung am Landgericht Rostock im November 2022 gab er an, dass er durch das Verfahren sein Verhalten und Lebensstil ändern werde und offene Reue zeige. Daraufhin verurteilte ihn das Landgericht Rostock im November 2022 rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Monaten mit dreijähriger Bewährungszeit.
Keine zwei Monate nach der Verurteilung wiesen Anhaltspunkte darauf hin, dass der nunmehr 31-Jährige erneut in Erscheinung getreten ist. Im Januar 2023 wurde in Schwerin an einer Lok ein 45 m² großes Graffiti angebracht. Die Art des Graffitis und der "Tag" ließen eindeutige Rückschlüsse auf den bereits vorbestraften Täter zu.
Bei einer erneuten Wohnungsdurchsuchung am 2. März 2023, angeordnet durch das Amtsgericht Rostock, wurden abermals umfangreich Spraydosen und Datenträger aufgefunden und beschlagnahmt. Diese werden nun ausgewertet. Sollte diese Tat und andere dem Mann zugeordnet werden können, dürfte seine Bewährung möglicherweise aufgehoben werden.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/5457438