Bundespolizei ermittelt wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr
Durch die Tat wurde der Bahnverkehr gestört, der nachfolgende Zug hatte den Befehl "Fahren auf Sicht" erhalten. Die eingesetzte Bundespolizeistreife stellte am Tatort Steinmehlspuren und überfahrenen Äste fest und ermittelt jetzt wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
Die Bundespolizei warnt: Personen, die sich unbefugt im Bereich der Gleisanlagen aufhalten, begeben sich in Lebensgefahr. Das Auflegen von Schottersteinen ist kein Dumme-Jungen-Streich, sondern eine Straftat. Durch diese Hindernisbereitung kann es im schlimmsten Fall zur Entgleisung der Triebwagen kommen!
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5466996