Kein Führerschein, keine Versicherung, kein Kennzeichen
So ist der jugendliche Motorradfahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, die er zum Führen des Leichtkraftrades benötigt hätte. Zudem war kein amtliches Kennzeichen an der Maschine angebracht. Wie sich herausstellte, war das Motorrad nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und auch nicht versichert.
Dem 15-Jährigen wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt. Zudem erstattete die Polizei Anzeige unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108763/5489034