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Wesentliche Änderung der Großfeuerungsanlage Schwerin Lankow Bekanntmachung Änderungsbescheid

Verfasst: 02.05.2023, 13:38
von Maik Thomaß

Wesentliche Änderung der Großfeuerungsanlage Schwerin Lankow Bekanntmachung Änderungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 02.05.2023

Nr.B 34/23 | 02.05.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Energieversorgung Schwerin GmbH & Co. Erzeugung KG erhielt mit Datum vom 29.03.2023 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 06/23). Die Anlage wird in Schwerin Lankow betrieben.



Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:


  1. Die mit Datum von 22.06.2022 (Posteingang 24.06.2022) beantragte Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Großfeuerungsanlage Schwerin Lankow durch
    • Austausch Gasturbine (GT), Generator und Zubehör
    • Entfernen der bisher zur Dampferzeugung nötigen Anlagenkomponenten
    • Umbau des Abhitzekessels (AHK) 3 zum Heißwasserkessel ohne Zusatzfeuerung
    • Anpassung der Fernwärmeauskopplung
    • Austausch der Frequenzumrichter der vorhandenen Fernwärmeumwälzpumpen
    • Erneuerung der Elektro- und Leittechnik, Umstellung der Prozesssteuerung auf PCS7
    • Schaffung der Voraussetzungen an der Dampfkesselanlage (nach TRD 604) für Betrieb ohne ständige Beaufsichtigung
    • Umbau/Modernisierung der Wasseraufbereitung
    • Erneuerung der 0,4-kV-Schaltanlage
    • Rückbau nicht mehr erforderlicher Teile (darunter Heizölversorgung von GT und AHK, Dampfturbine, Heizkondensatoren)
    wird erteilt.

    Durch diese baulichen und technischen Änderungen ändert sich die Gesamtfeuerungswärmeleistung aller Anlagen am Standort von 88 MW auf 104 MW und speziell der Gasturbine 3 (GT3) von 0 MW auf 46 MW sowie des Abhitzekessels (AHK 3) von 30 MW auf 0 MW. Die Feuerungswärmeleistung der anderen Feuerungsanlagen am Standort bleibt unverändert.

    Diese Genehmigung beinhaltet auch die angezeigte Stilllegung der in den Antragsunterlagen benannten Komponenten im Sinne von § 15 Abs. 3 BImSchG.
  2. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

    Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.



    Die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts lautet:
    • Großfeuerungsanlagen


Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 03.05.2023 bis einschließlich 17.05.2023 zu den angegebenen Zeiten im



Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft



Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr

Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.



Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.



Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM



http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/



Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.



Rechtsbehelfsbelehrung:



Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.